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   LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2005 - L 4 KR 26/04   

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https://dejure.org/2005,96560
LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2005 - L 4 KR 26/04 (https://dejure.org/2005,96560)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21.03.2005 - L 4 KR 26/04 (https://dejure.org/2005,96560)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21. März 2005 - L 4 KR 26/04 (https://dejure.org/2005,96560)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Niedersachsen, 23.02.2000 - L 4 KR 130/98

    Anspruch auf Übernahme der Kosten der intracytoplasmatischen Spermainjektion

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2005 - L 4 KR 26/04
    Er verweist insoweit auf seine ständige Rechtsprechung und auf das bei dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) anhängige Verfahren, Az: 1 BvR 347/98, zur Kompetenz des Bundesausschusses - vgl Senatsurteil vom 23. Februar 2000 in NZS 2001, 32 ff -.
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2005 - L 4 KR 26/04
    Er verweist insoweit auf seine ständige Rechtsprechung und auf das bei dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) anhängige Verfahren, Az: 1 BvR 347/98, zur Kompetenz des Bundesausschusses - vgl Senatsurteil vom 23. Februar 2000 in NZS 2001, 32 ff -.
  • BSG, 01.02.1995 - 6 RKa 9/94

    Recht der Krankenkassen zur Beanstandung fehlerhafter Honorarabrechnungen nach

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2005 - L 4 KR 26/04
    Davon kann nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) nur ausgegangen werden, wenn aus medizinischen Gründen eine umgehende Behandlung des Patienten notwendig ist und ein Vertragsarzt bzw -behandler nicht in der gebotenen Eile herbeigerufen oder aufgesucht werden kann (vgl BSG, Urteil vom 1. Februar 1995, Az: 6 RK 9/94 in SozR 3-2500 § 76 Nr. 2).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.03.2009 - L 4 KR 336/07
    Zwar folgt der erkennende Senat nicht der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (BSG) zur Normsetzungsbefugnis des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen (heute: der Gemeinsame Bundesausschuss) gegenüber den Versicherten (vgl zB Senatsbeschluss vom 21. März 2005, AZ: L 4 KR 26/04; und grundlegend Senatsurteil vom 23. Februar 2000, AZ: L 4 KR 130/98, veröffentlicht in NZS 2001, S 32 ff.) Vorliegend ist jedoch maßgeblich, dass der Gesetzgeber in § 60 Abs. 1 Satz 3 SGB V die Übernahme von Fahrkosten zu ambulanten Behandlungen unter den Vorbehalt der vorherigen Genehmigung der Krankenkasse gestellt und die Genehmigung nur für besondere Ausnahmefälle vorgesehen hat, deren Definition er dem GemBA überlassen hat.
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